Bauwesen Grambek
Im Abschnitt Bauwesen möchten wir alle Interessierten über möglichst viele Bereiche rund um das Thema "Bauen und Planen" in Grambek informieren.
Über die nebenstehenden Schaltfächen erhalten Sie detaillierte Informationen zum entsprechenden Fachbereich. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Angebot nützliche Informationen bereitzustellen und sind für Ihre Anregungen dankbar.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Amt Breitenfelde:
Amt Breitenfelde
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542 803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)moelln.de
Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung. Sie ist zweistufig aufgebaut und besteht aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen.
Während der Flächennutzungsplan flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darstellt, werden Bebauungspläne für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan. Sie werden als Satzungen beschlossen und sind Rechtsgrundlage für Ihre Baugenehmigungen.
Flächennutzungspläne:
Flächennutzungsplan gesamtes Gemeindegebiet - Planzeichnung, Erläuterungsbericht
1. Änd.- Planzeichnung 1. Änderung, Begründung
2. Änd. -Planzeichnung-
Bebauungspläne:
2 - westlich des "Görlitzer Ringes", angrenzend an die Stadt Mölln - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
1. Änd. 2 - für das Gebiet westlich des "Görlitzer Ringes", angrenzend an die Stadt Mölln - Planzeichnung Teil A, Begründung
4 - "Reiterherberge" und "Pferdesportanlagen" - Planzeichnung Teil A, Text Teil B, Begründung
1. Änd. 4 - für das Gebiet südlich der GIK 146 auf dem Flurstück 9/2 der Flur 2 in der Gemarkung Grambek - Planzeichnung Teil A, Begründung
2. Änd. 4 - für das Gebiet südlich der GIK 146 auf den Flurstücken 8/2 und 9/4 der Flur 2 in der Gemarkung Grambek - Planzeichnung Teil A, Begründung
3. Änd. 4 - für das Gebiet südlich der GIK 146 auf den Flurstücken 8/7 und 8/8 der Flur 2 in der Gemarkung Grambek Planzeichnung Begründung
5 - westlich und östlich des Gemeindeweges Grambek Göttin - Planzeichnung Teil A
8 - westlich der GIK 44, nördlich des Bebauungsplanes Nr. 5 (Golfplatz), östlich und südlich der Straße "Am Brink" - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
1. Änd. 8 - "Gutshof Bach" westlich der GIK44, nördlich des Bebauungsplanes Nr. 5 (Golfplatz), östlich und südlich der Straße "Am Brink" (hinter der ersten Baureihe - Bebauungsplan Nr. 6) - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
2. Änd. 8 - westlich der GIK 44, nördlich des Bebauungsplanes Nr. 5 (Golfplatz), östlich und südlich der Straße "Am Brink" - Text Teil B, Begründung
9 - westlich der K 68, nordwestlich und westlich des Bebauungsplanes Nr. 8, östlich und südlich der Straße "Am Brink" - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
1. Änd. 9 - westlich der K 68, nordwestlich und westlich des Bebauungsplanes Nr. 8, östlich und südlich der Straße "Am Brink" - Text Teil B, Begründung
10 - Nördlich "Auf der Jörde" Plan Begründung Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen Faunistische Potentialanalyse und artenschutzrechtliche Prüfung Bestand Biotoptypen Bodengutachten Bekanntmachung
Die Planunterlagen können Sie weiterhin auch während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache im Stadthaus Mölln, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, einsehen.
Neben der Bauleitplanung sind ggf. weitere örtliche Vorschriften oder Gegebenheiten, die bei der Planung und Durchführung eines Vorhabens bedeutend sein können, zu berücksichtigen.
Hierunter fallen insbesondere:
Satzungen nach Bauordnungsrecht (Gestaltungs- und/oder Erhaltungssatzungen, Klarstellungssatzungen etc.)
Interessensgebiete der Archäologie
Denkmalschutz
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der abrufbaren Informationen nicht gewährt werden kann.
Über den nachfolgenden Link können Sie den Lageplan der archäologischen Denkmale und Interessensgebiete der Gemeinde Grambek einsehen:
Über nachfolgenden Link können Sie die Beschreibung der archäologischen Interessensgebiete einsehen:
Weitere Auskünfte erteilt:
Frau Kerstin Orlowski
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Obere Denkmalschutzbehörde
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Telefon: 04621-387-20
Fax.: 04621-387-55
E-Mail: kerstin.orlowski@alsh.landsh.de
Internet: www.archaeologie.schleswig-holstein.de
Strassenbeleuchtung
Straßenleuchtenkataster
Straßenleuchten (technische Daten) - diese Übersicht wird später eingestellt
Vielen Dank an die Herren Davidsen und Lübcke vom Fachdienst Wasserwirtschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg für die Hilfe bei der Erstellung des digitalen Straßenleuchtenkatasters auf MapSolution!
Strassen- und Hausnummern
Straßen- und Hausnummernpläne
Die Gemeinden sind zuständig für die Vergabe der Straßennamen. Die Straßen erhalten einen Straßenschlüssel, der vom Katasteramt übernommen wird. Die Festsetzung der Hausnummern erfolgt durch das Amt Breitenfelde durch Bescheid (Verwaltungsakt).
In der nachfolgenden Tabelle können Sie in der Spalte "Nr." den amtlichen Straßenschlüssel entnehmen. In der Spalte "Hausnummernplan" gelangen Sie, sofern dieser schon erstellt ist, über einen weiterführenden Link zum Hausnummernplan der entsprechenden Straße. Es ist beabsichtigt, die Hausnummernpläne aller Straßen im Frühjahr 2015 zur Verfügung zu stellen.
Nr | Strasse / Hausnummernplan |
0710 | Am Brink |
0073 | Am Golfplatz |
9901 | Auf dem Kamp, keine Karte vorhanden |
1220 | Auf der Jörde |
0750 | Fliederweg |
1150 | Görlitzer Ring |
1200 | Grambeker Heide |
0780 | Hasselberg |
0800 | Heideweg |
9903 | K68 - Motorsportanlage, keine Karte vorhanden |
0850 | Kanalstraße |
0900 | Kapellenweg |
0930 | Lindenweg |
0950 | Ringstraße |
1000 | Rosenweg |
1225 | Rotdornweg |
1050 | Schloßstraße |
1080 | Schulstraße |
1100 | Tulpenweg |
1230 | Twiete |
9902 | Vor dem Bockholt, keine Karte vorhanden |
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47a-f Bundesimmissionssschutzgestz (BimSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für "....Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen ....".
Die Gemeinde Grambek ist vom Verkehrslärm der Bundesautobahn 24 (BAB 24) betroffen.
Die Gemeindevertetung der Gemeinde Grambek hat den Lärmaktionsplan in der Sitzung am 04.11.2014 beschlossen.
Den Lärmaktionsplan der Gemeinde Grambek können Sie hier, oder während der Öffnungszeiten im Stadthaus Mölln, Zimmer 8, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, während der Dienststunden, montags bis mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das
Amt Breitenfelde
Der Amtsvorsteher
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542-803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)moelln.de
Die Gemeinde Grambek hat die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftsplan geregelt.
Der Landschaftsplan ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, speziell für den Flächennutzungsplan.
Den Landschaftsplan der Gemeinde Grambek können Sie über nachfolgende Links einsehen:
Die Pläne werden später hochgeladen (Stand 29.01.2015).