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Telefon: 04542 / 803-0
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Bauwesen Grambek

Im Abschnitt Bauwesen möchten wir alle Interessierten über möglichst viele Bereiche rund um das Thema "Bauen und Planen" in Grambek informieren.

Über die nebenstehenden Schaltfächen erhalten Sie detaillierte Informationen zum entsprechenden Fachbereich. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Angebot nützliche Informationen bereitzustellen und sind für Ihre Anregungen dankbar.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Amt Breitenfelde:

Amt Breitenfelde
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542 803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)moelln.de

 

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung. Sie ist zweistufig aufgebaut und besteht aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen.

Während der Flächennutzungsplan flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darstellt, werden Bebauungspläne für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan. Sie werden als Satzungen beschlossen und sind Rechtsgrundlage für Ihre Baugenehmigungen.

Flächennutzungspläne:

Flächennutzungsplan gesamtes Gemeindegebiet - Planzeichnung, Erläuterungsbericht

1. Änd.- Planzeichnung 1. Änderung, Begründung    

2. Änd. -Planzeichnung-

Bebauungspläne:

2 - westlich des "Görlitzer Ringes", angrenzend an die Stadt Mölln - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung

1. Änd. 2 - für das Gebiet westlich des "Görlitzer Ringes", angrenzend an die Stadt Mölln - Planzeichnung Teil A, Begründung

4 - "Reiterherberge" und "Pferdesportanlagen" - Planzeichnung Teil A, Text Teil B, Begründung

1. Änd. 4 - für das Gebiet südlich der GIK 146 auf dem Flurstück 9/2 der Flur 2 in der Gemarkung Grambek - Planzeichnung Teil A, Begründung

2. Änd. 4 - für das Gebiet südlich der GIK 146 auf den Flurstücken 8/2 und 9/4 der Flur 2 in der Gemarkung Grambek - Planzeichnung Teil A, Begründung

3. Änd. 4 - für das Gebiet südlich der GIK 146 auf den Flurstücken 8/7 und 8/8 der Flur 2 in der Gemarkung Grambek Planzeichnung Begründung

5 - westlich und östlich des Gemeindeweges Grambek Göttin - Planzeichnung Teil A

8 - westlich der GIK 44, nördlich des Bebauungsplanes Nr. 5 (Golfplatz), östlich und südlich der Straße "Am Brink" - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung

1. Änd. 8 - "Gutshof Bach" westlich der GIK44, nördlich des Bebauungsplanes Nr. 5 (Golfplatz), östlich und südlich der Straße "Am Brink" (hinter der ersten Baureihe - Bebauungsplan Nr. 6) - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung

2. Änd. 8 - westlich der GIK 44, nördlich des Bebauungsplanes Nr. 5 (Golfplatz), östlich und südlich der Straße "Am Brink" - Text Teil B, Begründung

9 - westlich der K 68, nordwestlich und westlich des Bebauungsplanes Nr. 8, östlich und südlich der Straße "Am Brink" - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung

1. Änd. 9 - westlich der K 68, nordwestlich und westlich des Bebauungsplanes Nr. 8, östlich und südlich der Straße "Am Brink" - Text Teil B, Begründung

10 - Nördlich "Auf der Jörde" Plan Begründung Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen Faunistische Potentialanalyse und artenschutzrechtliche Prüfung Bestand Biotoptypen Bodengutachten Bekanntmachung

Die Planunterlagen können Sie weiterhin auch während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache im Stadthaus Mölln, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, einsehen.

Bauordnung

Neben der Bauleitplanung sind ggf. weitere örtliche Vorschriften oder Gegebenheiten, die bei der Planung und Durchführung eines Vorhabens bedeutend sein können, zu berücksichtigen.

Hierunter fallen insbesondere:
Satzungen nach Bauordnungsrecht (Gestaltungs- und/oder Erhaltungssatzungen, Klarstellungssatzungen etc.)
Interessensgebiete der Archäologie
Denkmalschutz

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der abrufbaren Informationen nicht gewährt werden kann.

Über den nachfolgenden Link können Sie den Lageplan der archäologischen Denkmale und Interessensgebiete der Gemeinde Grambek einsehen:

Lageplan

Über nachfolgenden Link können Sie die Beschreibung der archäologischen Interessensgebiete einsehen:

Beschreibung

Weitere Auskünfte erteilt:

Frau Kerstin Orlowski
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Obere Denkmalschutzbehörde
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Telefon: 04621-387-20
Fax.: 04621-387-55
E-Mail: kerstin.orlowski@alsh.landsh.de
Internet: www.archaeologie.schleswig-holstein.de

Infrastruktur

Strassenbeleuchtung

Straßenleuchtenkataster

Straßenleuchten (Plan)

Straßenleuchten (technische Daten) - diese Übersicht wird später eingestellt

Vielen Dank an die Herren Davidsen und Lübcke vom Fachdienst Wasserwirtschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg für die Hilfe bei der Erstellung des digitalen Straßenleuchtenkatasters auf MapSolution!

Strassen- und Hausnummern

Straßen- und Hausnummernpläne

Die Gemeinden sind zuständig für die Vergabe der Straßennamen. Die Straßen erhalten einen Straßenschlüssel, der vom Katasteramt übernommen wird. Die Festsetzung der Hausnummern erfolgt durch das Amt Breitenfelde durch Bescheid (Verwaltungsakt).

In der nachfolgenden Tabelle können Sie in der Spalte "Nr." den amtlichen Straßenschlüssel entnehmen. In der Spalte "Hausnummernplan" gelangen Sie, sofern dieser schon erstellt ist, über einen weiterführenden Link zum Hausnummernplan der entsprechenden Straße. Es ist beabsichtigt, die Hausnummernpläne aller Straßen im Frühjahr 2015 zur Verfügung zu stellen.

Nr Strasse / Hausnummernplan
0710 Am Brink
0073 Am Golfplatz
9901 Auf dem Kamp, keine Karte vorhanden
1220 Auf der Jörde
0750 Fliederweg
1150 Görlitzer Ring
1200 Grambeker Heide
0780 Hasselberg
0800 Heideweg
9903 K68 - Motorsportanlage, keine Karte vorhanden
0850 Kanalstraße
0900 Kapellenweg
0930 Lindenweg
0950 Ringstraße
1000 Rosenweg
1225 Rotdornweg
1050 Schloßstraße
1080 Schulstraße
1100 Tulpenweg
1230 Twiete
9902 Vor dem Bockholt, keine Karte vorhanden

 

Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47a-f Bundesimmissionssschutzgestz (BimSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für "....Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen ....".

Die Gemeinde Grambek ist vom Verkehrslärm der Bundesautobahn 24 (BAB 24) betroffen.

Die Gemeindevertetung der Gemeinde Grambek hat den Lärmaktionsplan in der Sitzung am 04.11.2014 beschlossen.

Den Lärmaktionsplan der Gemeinde Grambek können Sie hier, oder während der Öffnungszeiten im Stadthaus Mölln, Zimmer 8, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, während der Dienststunden, montags bis mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das


Amt Breitenfelde
Der Amtsvorsteher
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542-803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)moelln.de

Landschaftsplan

Die Gemeinde Grambek hat die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftsplan geregelt.

Der Landschaftsplan ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, speziell für den Flächennutzungsplan.

Den Landschaftsplan der Gemeinde Grambek können Sie über nachfolgende Links einsehen:

S. 1- 73

S. 74 - 112

S. 113 - 128 + Anlagen

Die Pläne werden später hochgeladen (Stand 29.01.2015).